Die „International Plant Protection Convention“ (IPPC) ist eine Unterorganisation der UN und hat das Ziel, die Einführung oder Verbreitung von Krankheiten an Pflanzen und Pflanzenprodukten zu verhindern bzw. zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe der IPPC ist, einheimische Waldbestände vor der Verbreitung von Holzschädlingen aus anderen Ländern zu schützen. Holz ist ein natürlicher Werkstoff und kann Schädlinge enthalten, die es teilweise nur in bestimmten Ländern gibt. Um eine Verbreitung der Schädlinge in andere Länder zu vermeiden, wurden im IPPC-Standard (ISPM Nr. 15) international gültige Einfuhrvorschriften für Verpackungsholz festgelegt. Die Richtlinie ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measueres) enthält einen Maßnahmenkatalog, der die Bestimmungen bei der Einfuhr von Holz weltweilt vereinheitlichen soll. Wichtige Vorschriften gemäß ISPM 15 sind:
Bei Verpackungsholz, das exportiert wird, sollte eine spezielle anerkannte Hitzebehandlung erfolgen. Dabei wird das Holz im Kern mindestens 30 Minuten lang auf bis zu 56° erwärmt > hierfür steht das Zeichen "HT" (heat treatment)
Eine weitere Behandlungsmethode ist die Behandlung mit Methylbromid („MB“), diese ist jedoch als umweltgefährdend eingestuft worden und seit 2005 verboten.
Nach der Hitzebehandlung sollte die Verpackung mit einem IPPC-Logo gekennzeichnet werden, das gut sichtbar ist. Dies gilt für Verpackungen aus Vollholz mit einer Dicke von mehr als 6 mm. Die Vorschrift gilt nicht für Holzwerkstoffe (z.B. OSB, Spanplatten, Sperrholz) oder Vollholz, das dünner als 6 mm ist.
Das IPPC-Logo enthält die Länderkennung, die Registriernummer des Herstellers sowie die Art der Behandlung. Bei einigen Ländern kann gefordert werden, dass bei der Herstellung der Verpackung entrindetes Holz verwendet wird à hierfür steht das Zeichen "DB" (debarked)
Zusammen mit unserem Partner-Unternehmen Willi Mevissen KG bieten wir die Hitzebehandlung von Verpackungsholz an.
Dafür steht uns eine zertifizierte Hitzebehandlungskammer mit den
Nutzmaßen L = 15,50 m, B = 3,00 m, H = 4,20 m
zur Verfügung, mit der die geforderten Hitzebehandlungsprozesse kurzfristig durchgeführt werden können. Die Kammer erzielt eine Holzkerntemperatur von mind. 56 °C über eine Dauer von mindestens
30 Minuten. Durch die Hitze werden alle eiweißhaltigen Moleküle im Holz abgetötet. Dieser Vorgang wird chargenbezogen protokolliert. Dadurch sind die Voraussetzungen für die Behandlung von
Verpackungsholz für den Export in Ländern gemäß dem IPPC Standard (ISPM Nr. 15) erfüllt. Unser Betrieb ist bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen registriert.
HolzLand Schwan Registrierungsnummer: DE-NW3 Holzfachmarkt Schwan GmbH
Die Registrierung gilt derzeit für die gesamte EU und den Export z. B. nach:
Unsere Leistungen:
1. Lieferung
a) von HT-behandelten Verpackungshölzern in zahlreichen Abmessungen aus unserem Lagerbestand
b) von Hölzern aus unserem reichhaltigen, überwiegend trockenen Lagerbestand, die kurzfristig von uns einer HT-Behandlung unterzogen werden können
c) von frischen Hölzern in Abmessungen nach Ihren Wünschen, die individuell von unseren Lieferanten eingeschnitten werden. Diese Hölzer können HT-behandelt und auf Wunsch zusätzlich technisch getrocknet werden, um bei längerer Lagerung die Bildung von Bläuepilzen zu verhindern
2. Lohnbehandlung (HT-Behandlung)
a) Ihrer Hölzer gemäß IPPC-Maßnahmenkatalog, ggf. mit zusätzlicher technischer Trocknung bei europäischen Nadelhölzern
b) Ihrer fertigen Paletten, Kisten oder Kabeltrommel etc.
3. Technische Trocknung von europäischen Nadelhölzern.
4. Weitere Leistungen:
Lieferung von imprägnierten Hölzern oder Lohnimprägnierung Ihrer Hölzer, Paletten o.ä. mit Sirexbehandlung durch Kesselvakuumdruckverfahren in unseren eigenen Anlagen. Für Fragen stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Thema IPPC:
Website des Julius-Kühn Instituts
http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=56
Internationale Website: www.ippc.int